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Beratung von Insolvenzverwaltern

Trotz sorgfältiger Prüfung kann es geschehen, dass Insolvenzverwalter nicht über die notwendige Kapazität oder Spezialisierung verfügen, um ein Insolvenzverfahren wirtschaftlich und rechtlich optimal betreuen zu können. Die Auslagerung von Aufgabenbereichen erlaubt es dem Insolvenzverwalter, sich auf wenige Kernaufgaben zu konzentrieren, während er die Fachkompetenz externer Partner nutzt. Kanzleien, die sich sprungfixe Kosten weder leisten können noch wollen, haben die Möglichkeit, in wechselnden Situationen auf Profis zurückzugreifen. Die Vorteile des Outsourcing, wie Steigerung der Gesamtwirtschaftlichkeit und Innovationsgeschwindigkeit der Kanzlei und nicht zuletzt die Risikoverteilung, liegen auf der Hand.

Wir unterstützen Sie beispielsweise bei:

  • Anfechtung:
    Das Insolvenzanfechtungsrecht erlangt immer größere Bedeutung. Insbesondere die sogenannte Vorsatzanfechtung gemäß § 133 Abs. 1 InsO, die eine Anfechtung von Zahlungen aus einem Zeitraum von 10 Jahren vor dem Insolvenzantrag ermöglicht, wird derzeit intensiv zur Mehrung der Masse herangezogen. Wir beraten, prüfen und setzen Insolvenzanfechtungsansprüche für Insolvenzverwalter durch. Da wir beide Seiten der Insolvenzanfechtung, sowohl aus der Sicht des Anfechtenden, als auch aus Sicht des Anfechtungsgegners kennen verfügen wir über ein Höchstmaß an Sachkompetenz in dieser schwierigen Rechtsmaterie.
  • Geschäftsführerhaftung:
    Die Pflichten und (persönlichen) Haftungsrisiken eines Geschäftsführers in der wirtschaftlichen Krise, insbesondere während einer bestehenden Insolvenzreife, sind umfassend und erheblich. Bei einer Verletzung dieser Pflichten drohen sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen. Insbesondere bei einem verspätet gestelltem Insolvenzantrag besteht ein Haftungsanspruch der Gesellschaft gemäß § 64 GmbHG i.V. mit § 15a InsO der ggf. durch den Insolvenzverwalter geltend gemacht wird. Bei der Durchsetzung dieser Ansprüche unterstützen wir Sie mit einem Höchstmaß an Sachkompetenz.
  • Abschlussarbeiten:
    Wer kennt das nicht? Man hat abschlussreife Insolvenzverfahren, findet aber nicht die Zeit, Schlussrechnung zu legen. Wir analysieren sämtliche uns vorgelegten Verfahrensunterlagen, kontrollieren die Buchhaltung und erstellen mit den dann vorhandenen Informationen Schlussbericht und Vergütungsantrag.