Bismarckplatz 9
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Arbeitsvertragsrecht

Wir beraten und begleiten Sie bei sämtlichen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit dem Abschluss von Arbeitsverträgen und den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten für Arbeitgeber, aber auch für Arbeitnehmer und leitende Angestellte ergeben können.

Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen arbeiten wir stets unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung und legen besonderen Wert auf transparente Regelungen, die den Anforderungen der auch im Arbeitsrecht geltenden allgemeinen Inhaltskontrolle jederzeit genügen. Gerne erläutern wir Ihnen die Bedeutung und die Konsequenzen verschiedener möglicher Regelungen in der Praxis, damit im Arbeitsvertrag neben den stets erforderlichen und/oder zweckmäßigen Vereinbarungen auch den für das jeweilige Arbeitsverhältnis bestehenden Besonderheiten Rechnung getragen wird.

Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich auch im Fall Betriebsänderungen und/oder einem Betriebs(teil)übergang sowie im Fall von Streitigkeiten über Ansprüche, die sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ergeben können.

Die Geltendmachung ebenso wie die Abwehr von Lohn- und Vergütungsansprüchen, Urlaubsansprüchen, Ansprüchen im Zusammenhang mit Arbeitsmitteln und Dienstfahrzeugen, Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen, insbesondere im Zusammenhang mit gesetzlichen und/oder vertraglichen Wettbewerbsverboten und Ansprüchen aus spezialgesetzlichen Regelungen wie dem SGB, dem SchwBG, MuSchG, BEEG u.a. stellen dabei besondere Schwerpunkte unserer Tätigkeit dar.